Gegendemonstration : VGH Bad.-Württ., v.28.8.1986

Zur Abwehr der von einer Gegendemonstration ausgehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit darf die Polizei gegen den Veranstalter einer rechtmässigen Versammlung regelmässig nicht einschreiten, bevor gegen die Gegendemonstration geeignete Auflagen, die Auflösung oder notfalls ein Verbot verfügt...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1987; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:01.02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:323.23 Demonstration (Politik)
342.729 Demonstrationsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 323.23 Demonstration (Politik) Dokument Nr. A-559704 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage