Gegendemonstration : VGH Bad.-Württ., v.28.8.1986
Zur Abwehr der von einer Gegendemonstration ausgehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit darf die Polizei gegen den Veranstalter einer rechtmässigen Versammlung regelmässig nicht einschreiten, bevor gegen die Gegendemonstration geeignete Auflagen, die Auflösung oder notfalls ein Verbot verfügt...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt (1987; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.02.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 323.23 Demonstration (Politik)
342.729 Demonstrationsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 323.23 Demonstration (Politik) | Dokument Nr. A-559704 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |