Schutz vor Pfusch

Bislang sind Konsumenten, die gegen einen Pfuscherbetrieb reklamieren wollten, machtlos. Verstösse gegen die Gewerbeordnung können nur verwaltungsrechtlich geahndet werden. Das wird nun anders.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Frau (1986; Nr 32)
Ort / Verlag / Datum:05.08.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.65 Schwarzarbeit
347.45 Konsumentenschutz
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.65 Schwarzarbeit Dokument Nr. A-559536 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage