Zeitpunkt der dauernden Betriebseinstellung bei Konkurs : OGH 5 Ob 308/86 v.10.6.1986 - ArbVG: 62 Z.1

Eine dauernde Betriebseinstellung und damit die vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer des Betriebsrates ist mit der Dienstfreistellung der Arbeitnehmer nach Konkurseröffnung und ihrer 'Aussperrung' aus dem Betrieb noch nicht verwirklicht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
347.736 Konkurs
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung Dokument Nr. A-558988 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage