2293 BGB und die Theorie des Erbvertrags

2293 BGB steht keineswegs ohne Regelungsgehalt im Gesetzestext. Er wird gebraucht, um auszudrücken, dass die gesetzlich nicht benannte Rechtsstellung des Vertragserben auch wieder beseitigt werden kann, obwohl die Erbfolge nach dem Erblasser bereits festgeschrieben war.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1987; Nr 1; S 10-16)
VerfasserIn: Venrooy, Gerd J van
Ort / Verlag / Datum:09.01.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.65/.68 Erbrecht
347.4 Vertragsrecht
347.67 Testament
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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