Krankenstände : EA Leoben Re 7/86 v.12.6.1986
Die Häufigkeit von Krankenständen rechtfertigt nur dann eine Kündigung, wenn im Zeitpunkt der Kündigung die Arbeitsunfähigkeit des AN noch andauert oder zumindest die Wahrscheinlichkeit besteht, dass dieselbe oder ähnliche Umstände auf seiten des AN weiterhin auftreten werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1987; Nr 1)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 01.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Krankenstand
368-013 Arbeitsunfähigkeit 331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!