Krankenstände : EA Leoben Re 7/86 v.12.6.1986
Die Häufigkeit von Krankenständen rechtfertigt nur dann eine Kündigung, wenn im Zeitpunkt der Kündigung die Arbeitsunfähigkeit des AN noch andauert oder zumindest die Wahrscheinlichkeit besteht, dass dieselbe oder ähnliche Umstände auf seiten des AN weiterhin auftreten werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1987; Nr 1)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Krankenstand
368-013 Arbeitsunfähigkeit 331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817 Krankenstand | Dokument Nr. A-558818 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |