Auskunftspflicht der Banken gegenüber dem Erben : OGH 4 Ob 522/84 v.27.2.1985

Zweiter Tatbestand des Artikels XLII Abs.1 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung / Der OGH hat aber wiederholt ausgesprochen, dass durch die genannte Bestimmung nur eine bewusst absichtliche Verschweigung oder Verheimlichung eines Vermögens getroffen werden sollte und daher eine Tätigkeit...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (1987; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:19.02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Banken
347.65/.68 Erbrecht
347.9 Zivilprozessordnung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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Finanznachrichten (1987; Nr 8)