Auskunftspflicht der Banken gegenüber dem Erben : OGH 4 Ob 522/84 v.27.2.1985
Zweiter Tatbestand des Artikels XLII Abs.1 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung / Der OGH hat aber wiederholt ausgesprochen, dass durch die genannte Bestimmung nur eine bewusst absichtliche Verschweigung oder Verheimlichung eines Vermögens getroffen werden sollte und daher eine Tätigkeit...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Finanznachrichten (1987; Nr 8)
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Ort / Verlag / Datum: | 19.02.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.71 Banken
347.65/.68 Erbrecht 347.9 Zivilprozessordnung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Ablageschlagwort: 336.71 Banken | Dokument Nr. A-558516 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |