Auskunftspflicht der Banken gegenüber dem Erben : OGH 4 Ob 522/84 v.27.2.1985

Zweiter Tatbestand des Artikels XLII Abs.1 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung / Der OGH hat aber wiederholt ausgesprochen, dass durch die genannte Bestimmung nur eine bewusst absichtliche Verschweigung oder Verheimlichung eines Vermögens getroffen werden sollte und daher eine Tätigkeit...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (1987; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:19.02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Banken
347.65/.68 Erbrecht
347.9 Zivilprozessordnung
Region:Österreich
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