Auskunftspflicht der Banken gegenüber dem Erben : OGH 4 Ob 522/84 v.27.2.1985
Zweiter Tatbestand des Artikels XLII Abs.1 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung / Der OGH hat aber wiederholt ausgesprochen, dass durch die genannte Bestimmung nur eine bewusst absichtliche Verschweigung oder Verheimlichung eines Vermögens getroffen werden sollte und daher eine Tätigkeit...
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Veröffentlicht in: | Finanznachrichten (1987; Nr 8)
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Ort / Verlag / Datum: | 19.02.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.71 Banken
347.65/.68 Erbrecht 347.9 Zivilprozessordnung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Zweiter Tatbestand des Artikels XLII Abs.1 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung / Der OGH hat aber wiederholt ausgesprochen, dass durch die genannte Bestimmung nur eine bewusst absichtliche Verschweigung oder Verheimlichung eines Vermögens getroffen werden sollte und daher eine Tätigkeit der Bank voraussetzt, die die Verschweigung oder Verheimlichung des Vermögens bezweckt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |