17, 59 a UrhG : OGH 4 Ob 354/85 v.4.2.1986

Die Kabelverbreitung eines Programms, das über Fernmeldesatelliten an Kabelanlagen verteilt wird, unterliegt dem Senderecht des Urhebers. Die gesetzliche Lizenz (59 a) ist nur auf die Weitersendung ausländischer Rundfunksendungen anzuwenden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Rundfunkrecht (1986; Nr 3/4)
Ort / Verlag / Datum:1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
654.19 Kabelfernsehen
654.19 Rundfunk
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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