Zur Zulässigkeit der Frage nach der Schwangerschaft
Die Stellenbewerberin ist verpflichtet, die zulässige Frage nach der Schwangerschaft wahrheitsgemäss zu beantworten. Eine falsche Antwort ist eine rechtswidrige arglistige Täuschung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1987; Nr 5; S 273-278)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.01.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
351.83 Mutterschutz |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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