Zur Zulässigkeit der Frage nach der Schwangerschaft

Die Stellenbewerberin ist verpflichtet, die zulässige Frage nach der Schwangerschaft wahrheitsgemäss zu beantworten. Eine falsche Antwort ist eine rechtswidrige arglistige Täuschung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1987; Nr 5; S 273-278)
VerfasserIn: Walker, Wolf-D
Ort / Verlag / Datum:30.01.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
351.83 Mutterschutz
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Der Betrieb (1987; Nr 5; S 273-278)