Geldautomaten / Das Kartenhaus
Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 12. Juni 1986 sieht im unberechtigten Abheben bei einem Bankomaten keinen qualifizierten, sondern nur einen gewöhnlichen Diebstahl, weil durch das Einschieben der Karte 'kein Behältnis geöffnet wird'.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wochenpresse (1987; Nr 5)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.01.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Kollmann, Karl
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Klassifikation: | 343.711 Diebstahl
336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser 061.1:331 AK: Wien |
Region: | Österreich
BRD Frankreich |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 343.711 Diebstahl | Dokument Nr. A-557152 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |