Versandkostenbeitrag bei Gewinnspielen

Daraus folgt, dass jedenfalls eine Beteiligung - an den Portokosten für den Gewinnversand obligatorisch und - an den Verwaltungskosten für die Gewinnmanipulation fakultativ vom Gewinner durchaus verlangt werden darf.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Blätter für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (1986; Nr 6; S 145-147)
VerfasserIn: Schmidt, Harald
Ort / Verlag / Datum:11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:794.9 Glücksspiele
347.45 Konsumentenschutz
347.776 Wettbewerbsrecht
Region:Österreich
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