Kündigung eines Invaliden : VGH 85/09/0215, AW 86/09/0002 v.19.2.1986
Die Kündigungsbeschränkung des InvEG soll Kündigungen infolge Invalidität verhindern / Ist das Motiv des Arbeitgebers für die Kündigung nicht die Invalidität, sondern eine erhebliche Betriebseinschränkung, kann auch eine nachträgliche Zustimmung zu einer Kündigung erteilt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | 23.01.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
3-056.2 Behinderte |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Kündigungsbeschränkung des InvEG soll Kündigungen infolge Invalidität verhindern / Ist das Motiv des Arbeitgebers für die Kündigung nicht die Invalidität, sondern eine erhebliche Betriebseinschränkung, kann auch eine nachträgliche Zustimmung zu einer Kündigung erteilt werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |