Kündigung eines Invaliden : VGH 85/09/0215, AW 86/09/0002 v.19.2.1986

Die Kündigungsbeschränkung des InvEG soll Kündigungen infolge Invalidität verhindern / Ist das Motiv des Arbeitgebers für die Kündigung nicht die Invalidität, sondern eine erhebliche Betriebseinschränkung, kann auch eine nachträgliche Zustimmung zu einer Kündigung erteilt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:23.01.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
3-056.2 Behinderte
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz Dokument Nr. A-555889 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage