Teilwirksamkeit gröblich benachteiligender AGB-Klauseln 'soweit gesetzlich zulässig'?

Die Klausel 'soweit gesetzlich zulässig' enthält daher nur einen an sich überflüssigen Hinweis auf die ohnedies von Gesetzes wegen eintretende Beschränkung der Bestimmung. Sie steht auch nicht einer erfolgreichen Verbandsklage im Wege.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 1)
VerfasserIn: Iro, Gert
Ort / Verlag / Datum:01.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
Region:Österreich
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