Erfordernisse für Beitragsaufschiebungsantrag : VGH 86/08/0077 v.14.8.1986

Mit dem Vorbringen allein, dass die Gewerbeberechtigung des Beitragspflichtigen ruhe, kann ein unverhältnismässiger Nachteil im Sinne des 412 Abs.2 zweiter Halbsatz ASVG zwecks Beitrags-Aufschiebungsantrages nicht glaubhaft gemacht werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:23.12.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
351.83(094.5) ASVG
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge Dokument Nr. A-554804 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage