Genügt die soziale Sicherung bei Pflegebedürftigkeit?

'Als hilflos gilt, wer wegen Invalidität für die alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd der Hilfe Dritter oder der persönlichen Überwachung bedarf' / Die Gesetzgebung unterscheidet drei Grade von Hilflosigkeit, nämlich schwere, mittelschwere und leichte Hilflosigkeit / Dabei gehen sie un...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1987)
VerfasserIn: Maurer, Alfred
Ort / Verlag / Datum:23.01.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.53 Hilflosenzuschuss
336.572:352/354 Beihilfen, soziale
36.05 Sozialhilfe
362.53/.57 Fürsorgeleistungen
614.253 Krankenpflege
31:361 Fürsorgestatistik
Region:Schweiz
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Ablageschlagwort: 362.53 Hilflosenzuschuss Dokument Nr. A-554095 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage