Niederländisches Sterbehilfegesetz wird der Praxis angepasst : Verbot bleibt bestehen / Gewisse Handlungen des Arztes aber straffrei
Gewisse Handlungen des Arztes fallen in Zukunft nicht mehr unter den Begriff der aktiven Sterbehilfe. Sie sind also ebenso wie die passive Sterbehilfe nicht mehr strafbar: Das Einstellen einer medizinisch sinnlos erscheinenden Behandlung, das Abbrechen der Behandlung auf Verlangen des Patienten sowi...
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.01.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.61 Euthanasie
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Region: | Niederlande
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 343.61 Euthanasie | Dokument Nr. A-553350 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |