Zeitausgleich und Kündigung : OGH 14 Ob 65/86 v.3.6.1986
Im Falle der Kündigung sei der AN jedoch 'verpflichtet', den restlichen Zeitausgleich während der Kündigungsfrist zu konsumieren, sofern seinerseits keine wichtigen Gründe dagegen sprechen. Der Erholungsmöglichkeit käme - angesichts der nur urlaubsähnlichen Zweckwidmung des Zeitausgleiches...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1986; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Im Falle der Kündigung sei der AN jedoch 'verpflichtet', den restlichen Zeitausgleich während der Kündigungsfrist zu konsumieren, sofern seinerseits keine wichtigen Gründe dagegen sprechen. Der Erholungsmöglichkeit käme - angesichts der nur urlaubsähnlichen Zweckwidmung des Zeitausgleiches - freilich bloss geringere Bedeutung zu als bei der Festlegung des Urlaubsantritts. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |