Zeitausgleich und Kündigung : OGH 14 Ob 65/86 v.3.6.1986

Im Falle der Kündigung sei der AN jedoch 'verpflichtet', den restlichen Zeitausgleich während der Kündigungsfrist zu konsumieren, sofern seinerseits keine wichtigen Gründe dagegen sprechen. Der Erholungsmöglichkeit käme - angesichts der nur urlaubsähnlichen Zweckwidmung des Zeitausgleiches...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1986; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Im Falle der Kündigung sei der AN jedoch 'verpflichtet', den restlichen Zeitausgleich während der Kündigungsfrist zu konsumieren, sofern seinerseits keine wichtigen Gründe dagegen sprechen. Der Erholungsmöglichkeit käme - angesichts der nur urlaubsähnlichen Zweckwidmung des Zeitausgleiches - freilich bloss geringere Bedeutung zu als bei der Festlegung des Urlaubsantritts.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog