Haftungsausschluss : OGH 40 b 167/85 v.14.1.86
Zunächst stellt der OGH fest, dass 333 ASVG unanwendbar bleibt, wenn jeder der beiden Unternehmer in der Sphäre seines eigenen Betriebs tätig wird und eine Eingliederung der AN des Werkunternehmers in den Betrieb des Werkbestellers nicht erfolgt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1986; Nr 6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
351.83(094.5) ASVG 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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