Haftungsausschluss : OGH 40 b 167/85 v.14.1.86
Zunächst stellt der OGH fest, dass 333 ASVG unanwendbar bleibt, wenn jeder der beiden Unternehmer in der Sphäre seines eigenen Betriebs tätig wird und eine Eingliederung der AN des Werkunternehmers in den Betrieb des Werkbestellers nicht erfolgt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1986; Nr 6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
351.83(094.5) ASVG 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche | Dokument Nr. A-551672 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |