Anrechnung von Drittleistungen beim Schadenersatz

Die Drittleistungen können daher nicht den Zweck haben, dass sie dem Geschädigten wie eine Haftpflichtversicherung zugute kommen / Im Zweifel sollte von einer Anrechnung dieser Drittleistungen auf den Schaden abgesehen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1986; Nr 20; S 609-614)
VerfasserIn: Eckmann, Bernhard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-550782 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage