Anrechnung von Drittleistungen beim Schadenersatz
Die Drittleistungen können daher nicht den Zweck haben, dass sie dem Geschädigten wie eine Haftpflichtversicherung zugute kommen / Im Zweifel sollte von einer Anrechnung dieser Drittleistungen auf den Schaden abgesehen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (1986; Nr 20; S 609-614)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.10.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
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Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz | Dokument Nr. A-550782 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |