Computer - Unterschiedskriterien zwischen beruflicher und privater Nutzung : FLD für Wien, NÖ und Burgenland GA 5-81/183/86 v.5.12.1986
Aufwendungen für einen Computer müssen nicht objektiv für den Beruf notwendig, üblich oder zweckmässig sein. Es genügt regelmässig, dass der Arbeitnehmer die Aufwendungen für die Berufstätigkeit für geeignet halten konnte.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 16.12.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Einkommensteuer
336.2.026 Steuerbegünstigungen 681.3 Datenverarbeitungsanlagen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.2 Einkommensteuer | Dokument Nr. A-550743 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |