Computer - Unterschiedskriterien zwischen beruflicher und privater Nutzung : FLD für Wien, NÖ und Burgenland GA 5-81/183/86 v.5.12.1986

Aufwendungen für einen Computer müssen nicht objektiv für den Beruf notwendig, üblich oder zweckmässig sein. Es genügt regelmässig, dass der Arbeitnehmer die Aufwendungen für die Berufstätigkeit für geeignet halten konnte.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:16.12.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
336.2.026 Steuerbegünstigungen
681.3 Datenverarbeitungsanlagen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.2 Einkommensteuer Dokument Nr. A-550743 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage