Dienstnehmerbegriff : BMS 120.133/2-6/85 v.7.8.1985

Für die Abgrenzung des Begriffes 'Dienstnehmer' sind die tatsächlichen Verhältnisse im Betrieb massgebend. Tatbestände der Versicherungspflicht können durch Vertrag nicht aus der Welt geschaffen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1986; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer
351.83(094.5) ASVG
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.11 Arbeitnehmer Dokument Nr. A-550070 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage