Personalkontrolle: SJ-Aktion gegen Kleiderbauer

'Die Textilfirma hat eine Betriebsvereinbarung mit den Angestellten, die einen Gang zu den Toiletten oder zum Getränkeautomaten als 'Arbeitsunterbrechung' definiert. Die Angestellten müssen diese Wege mittels Zeitzähler angeben'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue AZ (1986)
Ort / Verlag / Datum:13.12.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Personalinformationssystem
331.811 Arbeitszeit, variable
331.81 Arbeitszeitverkürzung
329F SPÖ: Jugendbewegung
396.5 Frauenarbeit
65.012.7 Kontrolle, betriebliche
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.15 Personalinformationssystem Dokument Nr. A-549331 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage