Die Verwaltung darf künftig keine Informationen auf Vorrat sammeln : Datenschutz / Neues Datenschutzgesetz in Hessen tritt am 1. Januar 1987 in Kraft / Landesregierung will Bürger vor Datenmissbrauch schützen

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1986)
Ort / Verlag / Datum:10.11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
342.721 Persönlichkeitsrecht
35.07 Verwaltung, öffentliche
Region:BRD
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