Schadenersatz bei grenzüberschreitenden Reaktorunfällen
Zusammenfassend lässt sich mithin konstatieren, dass trotz vorhandener Anspruchsgrundlagen die Sowjetunion letztlich keinen Schadensersatz zahlen wird, wenn sie nicht auf mutlilateraler Ebene dazu gedrängt wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1986; Nr 21; S 979-986)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.11.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 621.311 Kernkraftwerke
347.513 Schadenersatz 341 Völkerrecht |
Region: | BRD
Sowjetunion |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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