Die Anrechnung von Zeiten des Wehrdienstes und ggf. einer Fachausbildung auf die Berufs-und Betriebszugehörigkeit

Nach dem Soldatenversorgungsgesetz und dem Arbeitsplatzschutzgesetz sind die Wehrdienstzeiten und nach dem Soldatenversorgungsgesetz auch ggf. die Zeit einer Fachausbildung bei der Berufs-und Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1986; Nr 46; S 2384-2390)
VerfasserIn: Nitschke, Johannes
Ort / Verlag / Datum:14.11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:355.25 Wehrdienstzeit
351.83 Arbeitsrecht
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 355.25 Wehrdienstzeit Dokument Nr. A-548828 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage