Die Ablehnung des medizinischen Gutachters
Das setzt aber eine ständige Kontrolle des Sachverständigen durch das Gericht voraus, das in jedem Fall vom Arzt verlangen muss, dass er bewiesene Tatsachen von theoretischen Erwägungen trennt und kenntlich macht und mitteilt, wo er seine eigene Meinung bildet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Sozialgerichtsbarkeit (1986; Nr 10; S 404-414)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.69 Sachverständige, gerichtliche
614.23 Ärzte 347.9 Zivilprozessordnung 347.9 Prozessverfahren 347.998 Sozialgerichte |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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