Die Ablehnung des medizinischen Gutachters
Das setzt aber eine ständige Kontrolle des Sachverständigen durch das Gericht voraus, das in jedem Fall vom Arzt verlangen muss, dass er bewiesene Tatsachen von theoretischen Erwägungen trennt und kenntlich macht und mitteilt, wo er seine eigene Meinung bildet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Sozialgerichtsbarkeit (1986; Nr 10; S 404-414)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.69 Sachverständige, gerichtliche
614.23 Ärzte 347.9 Zivilprozessordnung 347.9 Prozessverfahren 347.998 Sozialgerichte |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 340.69 Sachverständige, gerichtliche | Dokument Nr. A-548555 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |