Gegenseitige Bindung der Urteile zweier Arbeitsgerichte : OGH 14 Ob 87/86 v.3.6.1986

Dass im Vorprozess ein als Leistungsbegehren formuliertes Klagebegehren abgewiesen worden ist und ein Feststellungsbegehren gestellt wird, ist für die Bindungswirkung ohne Bedeutung. Jedes sachabweisende Leistungsurteil ist inhaltlich ein Feststellungsurteil.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:04.11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Arbeitsgericht
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.998 Arbeitsgericht Dokument Nr. A-547984 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage