Gegenseitige Bindung der Urteile zweier Arbeitsgerichte : OGH 14 Ob 87/86 v.3.6.1986
Dass im Vorprozess ein als Leistungsbegehren formuliertes Klagebegehren abgewiesen worden ist und ein Feststellungsbegehren gestellt wird, ist für die Bindungswirkung ohne Bedeutung. Jedes sachabweisende Leistungsurteil ist inhaltlich ein Feststellungsurteil.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.11.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.998 Arbeitsgericht
347.9 Prozessverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.998 Arbeitsgericht | Dokument Nr. A-547984 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |