Gegenseitige Bindung der Urteile zweier Arbeitsgerichte : OGH 14 Ob 87/86 v.3.6.1986

Dass im Vorprozess ein als Leistungsbegehren formuliertes Klagebegehren abgewiesen worden ist und ein Feststellungsbegehren gestellt wird, ist für die Bindungswirkung ohne Bedeutung. Jedes sachabweisende Leistungsurteil ist inhaltlich ein Feststellungsurteil.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:04.11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Arbeitsgericht
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dass im Vorprozess ein als Leistungsbegehren formuliertes Klagebegehren abgewiesen worden ist und ein Feststellungsbegehren gestellt wird, ist für die Bindungswirkung ohne Bedeutung. Jedes sachabweisende Leistungsurteil ist inhaltlich ein Feststellungsurteil.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog