Polizei darf nicht höher strafen als der Computer

In einem Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof der bisherigen Praxis einen Riegel vorgeschoben, da sie dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue AZ (1986)
Ort / Verlag / Datum:02.12.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.346 Verkehrsstrafrecht
061.2 ÖAMTC
351.74 Polizei
007.5 EDV
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 343.346 Verkehrsstrafrecht Dokument Nr. A-547646 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage