Berufsrisikoversicherungen als Werbungskosten

Beiträge zu einer freiwilligen Personenversicherung bilden nur dann Betriebsausgaben (Werbungskosten), wenn das Moment der Freiwilligkeit in den Hintergrund tritt und die Beiträge zu dieser Versicherung anlässlich der Erzielung von Einkünften mit einer gewissen beruflichen Notwendigkeit aufgewendet...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:25.11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.025 Versicherungsbeiträge
336.2 Einkommensteuer
368.022 Versicherungsverträge
336.2.026 Steuerbegünstigungen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.025 Versicherungsbeiträge Dokument Nr. A-547533 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage