Novelle des KöSt-Gesetzes? - Zweiter Teilschritt zu einer echten Reform der Unternehmensbesteuerung

Aufgrund der Tatsache, dass die 1/2 KöSt nach 22 (2) KStG nur für den handelsrechtlichen, ausgeschütteten Gewinn gilt und nicht auch für ausschüttbare steuerliche Hinzurechnungen ergibt sich bei optimaler Ausschüttung keine Ersparnis der KöSt um die Hälfte, sondern nur um etwa ein Drittel.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (1986; Nr 42/43)
VerfasserIn: Heidinger, Gerald
Ort / Verlag / Datum:23.10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Körperschaftssteuer
336.2 Steuerreform
336.2 Vermögenssteuer
658.155 Gewinne, betriebliche
336.2.026 Steuerbelastung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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