Novelle des KöSt-Gesetzes? - Zweiter Teilschritt zu einer echten Reform der Unternehmensbesteuerung
Aufgrund der Tatsache, dass die 1/2 KöSt nach 22 (2) KStG nur für den handelsrechtlichen, ausgeschütteten Gewinn gilt und nicht auch für ausschüttbare steuerliche Hinzurechnungen ergibt sich bei optimaler Ausschüttung keine Ersparnis der KöSt um die Hälfte, sondern nur um etwa ein Drittel.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Finanznachrichten (1986; Nr 42/43)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 23.10.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Körperschaftssteuer
336.2 Steuerreform 336.2 Vermögenssteuer 658.155 Gewinne, betriebliche 336.2.026 Steuerbelastung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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