Novelle des KöSt-Gesetzes? - Zweiter Teilschritt zu einer echten Reform der Unternehmensbesteuerung

Aufgrund der Tatsache, dass die 1/2 KöSt nach 22 (2) KStG nur für den handelsrechtlichen, ausgeschütteten Gewinn gilt und nicht auch für ausschüttbare steuerliche Hinzurechnungen ergibt sich bei optimaler Ausschüttung keine Ersparnis der KöSt um die Hälfte, sondern nur um etwa ein Drittel.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (1986; Nr 42/43)
VerfasserIn: Heidinger, Gerald
Ort / Verlag / Datum:23.10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Körperschaftssteuer
336.2 Steuerreform
336.2 Vermögenssteuer
658.155 Gewinne, betriebliche
336.2.026 Steuerbelastung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.2 Körperschaftssteuer Dokument Nr. A-547521 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage