Die Wiederaufnahme des Verfahrens als betriebswirtschaftliches Risiko
Es wäre daher zu begrüssen und anzustreben, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen nur in dem Umfang möglich ist, als neue Tatsachen hervorkommen, die der Behörde nicht bekannt gewesen sein konnten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Finanznachrichten (1986; Nr 42/43)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 23.10.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 657.37 Bilanzen
336.2 Steuerrecht |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 657.37 Bilanzen | Dokument Nr. A-547519 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |