Die Wiederaufnahme des Verfahrens als betriebswirtschaftliches Risiko

Es wäre daher zu begrüssen und anzustreben, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen nur in dem Umfang möglich ist, als neue Tatsachen hervorkommen, die der Behörde nicht bekannt gewesen sein konnten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (1986; Nr 42/43)
VerfasserIn: Birkmayer, Peter
Ort / Verlag / Datum:23.10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:657.37 Bilanzen
336.2 Steuerrecht
Region:Österreich
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