Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern : BGH v.17.7.1986
Ein Radfahrer ist bei einem Blutalkoholgehalt von 1,7 Promille absolut fahruntüchtig / Die Ergebnisse der neuesten wissenschaftlichen Untersuchung rechtfertigen es, nunmehr auch für Radfahrer einen allgemeinen Grenzwert der alkoholbedingten absoluten Fahruntüchtigkeit festzusetzen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1986; Nr 42)
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Ort / Verlag / Datum: | 15.10.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 656.183 Radfahrverkehr
351.811 Strassenverkehrsordnung 613.81 Alkoholismus 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 656.183 Radfahrverkehr | Dokument Nr. A-547496 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |