Verfassungsgarantie und sozialer Wandel - das Beispiel von Ehe und Familie

Der Überblick zeigt, dass die Gewährleistungen des Art.6 I GG ein beträchtliches Spektrum von Ausgestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Das Grundgesetz hat nicht den Versuch unternommen, die Vielfalt sich wandelnder menschlicher Lebensformen in ein Einheitskorsett einzuschnüren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1986; Nr 42; S 2595-2602)
VerfasserIn: Friauf, Karl Heinrich
Ort / Verlag / Datum:15.10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.62 Eherecht
34(091) Rechtsgeschichte
347.61/.64 Familienrecht
342.7 Grundrechte
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
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