Verfassungsgarantie und sozialer Wandel - das Beispiel von Ehe und Familie
Der Überblick zeigt, dass die Gewährleistungen des Art.6 I GG ein beträchtliches Spektrum von Ausgestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Das Grundgesetz hat nicht den Versuch unternommen, die Vielfalt sich wandelnder menschlicher Lebensformen in ein Einheitskorsett einzuschnüren.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1986; Nr 42; S 2595-2602)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 15.10.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.62 Eherecht
34(091) Rechtsgeschichte 347.61/.64 Familienrecht 342.7 Grundrechte 342.7 Grundgesetz, Bonner |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.62 Eherecht | Dokument Nr. A-547493 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |