Die Haftung des Kreditgebers nach belgischem Recht
Persönlich bin ich der Meinung, dass die von dem Konkursverwalter eingereichte Klage gegen einen Kreditgeber, der nicht anderswo Zahlung von einem Bürger oder aus einem Pfand bekommen hat, keine anderen Folgen haben könnte als die Hintanstellung des Kreditgebers.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtsvergleichung (1986; Nr 2; S 81-86)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.77 Kredite
347.56 Haftpflicht, berufliche 347.466 Pfandrecht 347.736 Konkursrecht |
Region: | Belgien
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.77 Kredite | Dokument Nr. A-547437 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |