Die Haftung des Kreditgebers nach belgischem Recht

Persönlich bin ich der Meinung, dass die von dem Konkursverwalter eingereichte Klage gegen einen Kreditgeber, der nicht anderswo Zahlung von einem Bürger oder aus einem Pfand bekommen hat, keine anderen Folgen haben könnte als die Hintanstellung des Kreditgebers.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Rechtsvergleichung (1986; Nr 2; S 81-86)
VerfasserIn: Hecke, Georges A V
Ort / Verlag / Datum:04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Kredite
347.56 Haftpflicht, berufliche
347.466 Pfandrecht
347.736 Konkursrecht
Region:Belgien
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