Haftung einer Genossenschaftsbank für unerlaubte Handlung eines Vorstandsmitgliedes : BGH v.8.7.1986

Begeht das Vorstandsmitglied einer juristischen Person bei rechtsgeschäftlicher Betätigung innerhalb des allgemeinen Rahmens seines Wirkungskreises eine unerlaubte Handlung, so wird die Verantwortlichkeit der juristischen Person nicht dadurch ausgeschlossen, dass für sie eine Gesamtvertretung besteh...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1986; Nr 29)
Ort / Verlag / Datum:20.10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Banken
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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