Haftung einer Genossenschaftsbank für unerlaubte Handlung eines Vorstandsmitgliedes : BGH v.8.7.1986
Begeht das Vorstandsmitglied einer juristischen Person bei rechtsgeschäftlicher Betätigung innerhalb des allgemeinen Rahmens seines Wirkungskreises eine unerlaubte Handlung, so wird die Verantwortlichkeit der juristischen Person nicht dadurch ausgeschlossen, dass für sie eine Gesamtvertretung besteh...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1986; Nr 29)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.10.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.71 Banken
347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.71 Banken | Dokument Nr. A-546939 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |