Neues Sowjetgesetz über 'private Arbeit' : Sessionsende im Kremlpalast

An einer gemeinsamen Tätigkeit können sich nur Familienmitglieder beteiligen, Lohnarbeit von Drittpersonen ist untersagt. Das Einkommen aus dem Nebenerwerb wird besteuert, um ungerechte Löhne zu verhindern. Es bleibt verboten, Waffen, Madikamente, Rauschgift, Kopier-und Vervielfältigungsapparate zu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1986)
Ort / Verlag / Datum:21.11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:338.98 Wirtschaftspolitik
338.984 Wirtschaftsplanung
340.134 Gesetzgebung
658.114 Privatwirtschaft
331.021F Arbeit, selbständige
Region:Sowjetunion
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Ablageschlagwort: 338.98 Wirtschaftspolitik Dokument Nr. A-546894 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage