Sonderregelung für stillende Mütter : Arbeitslosengeld

Eine stillende Mutter hat auch dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie im Anschluss an den Erziehungsurlaub ihr bisheriges Arbeitsverhältnis beendet und in der Folgezeit nur eingeschränkt 'verfügbar' ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeitnehmer (1986; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6F Arbeitslosigkeit: Frauen
351.83 Mutterschutz
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.6F Arbeitslosigkeit: Frauen Dokument Nr. A-546687 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage