Schwerbehindertenabgabe, Verrechnung : BVerwG v.6.3.1986
Arbeitgeber, die an Werkstätten für Behinderte Aufträge erteilen, können 30 v. H. des Rechnungsbetrages nur dann auf die jeweils zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen, wenn die Rechnung im Veranlagungszeitraum der Ausgleichsabgabe bezahlt worden ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1986; Nr 20)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.6 Invalidenanstellung
331.59 Behindertenarbeit 362.2/.4 Behindertenfürsorge 3-056.2 Behinderte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Arbeitgeber, die an Werkstätten für Behinderte Aufträge erteilen, können 30 v. H. des Rechnungsbetrages nur dann auf die jeweils zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen, wenn die Rechnung im Veranlagungszeitraum der Ausgleichsabgabe bezahlt worden ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |