Schwerbehindertenabgabe, Verrechnung : BVerwG v.6.3.1986

Arbeitgeber, die an Werkstätten für Behinderte Aufträge erteilen, können 30 v. H. des Rechnungsbetrages nur dann auf die jeweils zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen, wenn die Rechnung im Veranlagungszeitraum der Ausgleichsabgabe bezahlt worden ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1986; Nr 20)
Ort / Verlag / Datum:10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6 Invalidenanstellung
331.59 Behindertenarbeit
362.2/.4 Behindertenfürsorge
3-056.2 Behinderte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Arbeitgeber, die an Werkstätten für Behinderte Aufträge erteilen, können 30 v. H. des Rechnungsbetrages nur dann auf die jeweils zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen, wenn die Rechnung im Veranlagungszeitraum der Ausgleichsabgabe bezahlt worden ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog